ASR Andreas Scheffler Rechtsanwalt
... und aus dem Problem wird eine Lösung!

Referendararbeitsgemeinschaft


Seit 2003 bin ich als Leiter der Arbeitsgemeinschaft in der Referendarausbildung tätig.

Die Arbeitsgemeinschaft findet als zweiwöchige Einführungs-AG zur Rechtsanwaltsstation als Pflichtarbeitsgemeinschaft statt.

Seit 2017 leite ich die 4-tägige Blockveranstaltung "Das zivilrechtliche Mandat".

Die Veranstaltung dient der Einführung in die Praxisausbildung und ihrer Vertiefung sowie ferner der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen.


Inhaltlich werden am Tag 1 anhand eines praktischen Falles der Ablauf eines Mandates dargestellt und praktische Fragestellungen erörtert.

Der Tag 2 ist im Schwerpunkt der Klageschrift vorbehalten. Ausführlich bespreche ich deren Aufbau, denn das ist ein wesentlicher Teil Ihrer Prüfungsleistung in der Anwaltsklausur!

An Tag 3 vertiefe ich eine Reihe von Examensproblemen sowie examensrelevanten Entscheidungen aus der Rechtsprechung und gebe ferner weiterführende Hinweise. Speziell in Hinblick auf das Examen habe ich zudem eine aktuelle Rechtsprechungsübersicht vorgesehen.

Wegen des großen Bedarfes auf Seiten der Referendarinnen und Referendare ist der 4. Tag ausschließlich für die Anwaltsklausur eingerichtet worden und dafür vorgesehen.
Dort lege ich die Prüfungsanforderungen und die grundsätzliche Herangehensweise an die Anwaltsklausur dar, bespreche den Aufbau der Kläger- und Beklagtenklausur und vertiefe dies anhand einer ehemaligen Examensklausur in der praktischen Umsetzung.


Wichtig ist mir, Ihnen die Schnittstellen von Praxis und Examen in der Fallbearbeitung aufzuzeigen.

Es ist einerseits ein verbreiteter Irrtum unter Referendaren, daß das Examen mit der Praxis nichts zu tun habe und ergo die Vorbereitung auf die Anwaltsstation ein überflüssiges und qua Pflichtteilnahme erzwungenes Übel sei. Weit gefehlt! Warum?

Weil in der Klausur ein "praxistauglicher Schriftsatz" gefordert wird, der ohne den Blick für die Praxis kaum gelingen kann.

Dies gilt für die "anwaltliche Perspektive", die ein wichtiges Werkzeug zum erfolgreichen Bestehen der Anwaltsklausur ist.

Dies gilt aber auch für die Anforderungen an Ihre Anwaltsklausur, denn Sie sollen im Examen Ihre Praxistauglichkeit unter Beweis stellen (§ 4 I Länderübereinkunft). Damit ist die Rechtsprechung des BGH zur Anwaltshaftung ein wesentlicher Prüfungsmaßstab, an dem sich Ihre Klausur messen lassen muß. Denn der hier zuständige 9. Senat des BGH  ist quasi der „Prüfer für die Praxis“.

Andererseits zeigt gerade die Rechtsprechung zur Anwaltshaftung immer wieder schmerzhaft, daß eine examensmäßige Fallbearbeitung auch in der Praxis unerläßlich ist. "Juristisches Bauchgefühl" und "Erfahrung" ersetzen eine strukturierte Fallbearbeitung eben nicht, sondern erweisen sich allzu oft als verkapptes Glücksspiel, es werde schon gutgehen!

Wer darauf in der Anwaltsklausur setzt, riskiert den Erfolg im Examen!


Einzelheiten zu der Arbeitsgemeinschaft finden Sie in der Themenübersicht.

Derzeit findet die Arbeitsgemeinschaft als Online-Verstaltung statt.

Ich freue mich darauf, Sie im Rahmen von 4 intensiven Tagen Anwalts-AG kennenzulernen!

Herzlich, Ihr

Scheffler, Rechtsanwalt