Gebühren - auch darüber muß gesprochen werden
Meine Tätigkeit rechne ich im Regelfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Gern kann ich für Sie die voraussichtlich anfallenden Kosten unverbindlich ermitteln.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, bemühe ich mich gern für Sie um eine Deckungszusage und rechne dann mit Ihrer Versicherung ab.
Im Einzelfall können wir ein Zeithonorar oder Pauschalhonorar vereinbaren, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen des RVG nur unter den dortigen Voraussetzungen und in der Regel nicht erlaubt ist.
Sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht gfls. die Möglichkeit, Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Für weitere Informationen nehmemn Sie gern Kontakt mit mir auf oder informieren Sie sich z.B. bei der Rechtsanwaltskammer Hamburg.